Folgende AGBs findest du auf dieser Seite (bei Bedarf runterscrollen)
1) Nutzungsbedingungen Onlineseminare Präventionskurse nach §20 SGB
2) Allgemeine Geschäftsbedingungen für mehrtägige Yoga und Meditation Retreats mit Übernachtung
Für die von der Zentralen Prüfungsstelle Prävention anerkannte online Kurse und Onlineseminare gelten gesonderte Nutzungsbedingungen und Kontraindikationen, die vom Teilnehmer*innen bestätigt werden können.
Ich bestätige hiermit, dass ich in der körperlichen und geistigen Verfassung bin, die Inhalte zu erfassen und selbstverantwortlich zu handeln. Dieser Kurs ist nicht geeignet für Menschen mit schweren behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen wie z.B. u.a. Demenz, Schizophrenie, Wahnvorstellungen. Außerdem bestätige ich, dass ich sportgesund bin und keine der folgenden Kontraindikationen habe: akute Infekte, entzündliche Prozesse, akute Bandscheibenvorfälle (Prolaps), akute Beschwerden am Bewegungsapparat, frische OPs/Frakturen (<10 Wochen) akute Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Bei sonstigen schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen, unspezifischen Beschwerden oder Schwangerschaft, habe ich meinen Haus- bzw. Facharzt kontaktiert und seine Empfehlung zu diesem Kurs eingeholt.
Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich am Onlineseminar teil. Wenn der/die Teilnehmer/in unter regelmäßiger Medikation / ärztlicher Betreuung steht und/oder wenn der/die Teilnehmer/in körperliche Schmerzen bzw. Bewegungseinschränkungen hat, weist die Kursleiterin ihn/sie darauf hin, die Teilnahme von Onlinekursen vorher mit ihrem Arzt abzuklären. Auch bei Schwangerschaft empfiehlt die Kursleiterin eine Abklärung der Teilnehmerin mit ihrem Arzt.
HAFTUNGSAUSSCHUSS ONLINESEMINARE
Die Online Yogaseminare finden aufgrund besonderer Umstände und im gegenseitigem Einvernehmen als Live Online Yogastunden statt. Hierbei kann die Yogalehrende nicht wie bei der Präsenzveranstaltung sofort bei Problemfällen und Fehlstellungen eingreifen. Die Teilnehmer/innen akzeptieren hiermit diese besondere Form des Yogaunterrichts. Die Teilnahme findet auf eigene Gefahr statt.
Die Online-Teilnehmenden treffen bei dieser Form des Yogaunterrichts besondere Mitwirkungspflichten. Bei Unklarheiten, Problemfällen und Fehlstellungen haben sie unverzüglich Kontakt mit der/dem Yogalehrer/in aufzunehmen und um eine Klärung zu bitten. Andernfalls trifft sie ein erhebliches Mitverschulden.
Liebe Teilnehmer*innen, bitte die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durchlesen. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Veranstaltungsvertrages, der im Falle einer Buchung zwischen mir als Veranstalter und dir zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform (Post, Fax, E-Mail oder Buchungssystem Fyndery) und ist beidseitig verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit einer Buchungsbestätigung und einer Rechnung vom Veranstalter.
2. Umfang und Preis der vertraglichen Leistungen
Diese ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung mit Rechnung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungen auf der Website www.milla-ganz.de.
Die Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten und sind unabhängig von diesem Vertrag bei dem jeweiligen Hotel bzw. Seminarhaus zu buchen. An- und Abreise sowie Kurbeiträge sind im Preis nicht enthalten.
3. Zahlungsmodalitäten
Nach Eingang der Zahlung ist der Platz reserviert. Wird der Betrag nicht fristgemäß wie in der Rechnung angegeben überwiesen, verfällt der Anspruch auf einen Platz. Eine Teilzahlung ist nach Absprache möglich. Wurde die Zahlung nicht vollständig in der vereinbarten Form bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen alle Entgelte zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
Du kannst jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dir wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Du zurücktrittst, kann der Veranstalter gemäß § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen.
Folgende Stornokosten fallen an (pauschalisierte Entschädigung § 651i Abs. 3 BGB) :
ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises
Dem Teilnehmer steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Teilnehmer kann jedoch bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst du einzelne Reiseleistungen, die dir ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von dir zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch deinerseits auf anteilige Rückerstattung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Veranstaltungsvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann der Veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
7.a) Coronabestimmungen
Sollte wegen Pandemie die Veranstaltung abgesagt werden, werden die bereits überwiesenen Zahlungen erstattet. Falls die Anzahl der Teilnehmer gesetzlich begrenzt wird, wird die Teilnahme für diejenigen, die sich zuletzt angemeldet haben storniert und der bereits überwiesene Seminargebühr erstattet (First-Come-First-Serve-Prinzip)
8. Obliegenheiten des Teilnehmenden
Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Veranstaltung vorgesehene Behandlung zulässt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
9. Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Abtretungsverbot, Verjährung
Auftretende Mängel sind stets unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Veranstaltungsvertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Vertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung (Rückreisedatum) gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Veranstalter beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte.
10. Haftung, Haftungsbeschränkung
Für selbstverschuldete Schäden, Verluste oder Verletzungen trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung. Für Gepäck, Wertsachen und andere Sachwerte wird keine Haftung übernommen.
11. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Veranstaltungsvertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter:
Ludmilla Ganz
An den Postwiesen 39,
60488 Frankfurt am Main
mobil: 0172 3005832
web: www.milla-ganz.de